Prüfprotokoll nach DGUV V3 (BGV A3)
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Denn mit einem DGUV V3 Prüfprotokoll können Sie im Schadensfall nachweisen, dass das Gerät bzw. die Anlage oder Maschine vorschriftsmäßig geprüft wurde. Dabei ist es wichtig, dass das Protokoll aussagekräftig ist und die eindeutige Identifizierung des Prüfgeräts und des Prüfergebnisses ermöglicht.
Damit Ihr Protokoll vollständig ist, sollte es die folgenden Angaben enthalten:
- Art der Prüfung
- Datum
- Name der Elektrofachkraft
- Prüfumfang
- Alle erforderlichen Messwerte
- Ergebnis
- Bewertung festgestellter Mängel + Aussagen zum Weiterbetrieb
- Unterschrift
Übrigens: Zur eindeutigen Identifizierung eines Prüflings werden in der Regel Barcodes (ID-Nummern) verwendet. Diese können dann ganz einfach eingescannt und entsprechend zugeordnet und inventarisiert werden. Geprüfte Geräte erhalten von uns abschließend eine Prüfplakette. Sie zeigt an, wann die nächste Sicherheitsprüfung ansteht.
Deshalb ist (ausschließlich) ein DGUV V3 Prüfprotokoll & nicht die Plakette entscheidend
Sollte es in Ihrem Unternehmen zu einem Schadensfall kommen, können Sie anhand des DGUV V3 Prüfprotokolls eine ordnungsgemäße Prüfung nachweisen. Dazu muss es jedoch die oben genannten Angaben enthalten. Im Zweifelsfall kann ein rechtssicher erstelltes DGUV V3 Prüfprotokoll sehr wertvoll sein: vor Gericht dient es als wichtiges Beweismaterial um nachweisen zu können, dass der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Den Prüfbericht sollten Sie übrigens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren damit Sie immer einen Nachweis zur Hand haben.
Wer darf das Prüfprotokoll erstellen?
Das DGUV V3 Prüfprotokoll muss von einer Elektrofachkraft mit einschlägiger Berufsausbildung erstellt werden, die über die notwendige Erfahrung verfügt. Die Elektrofachkraft sollte auch über die aktuellen Anforderungen an das Protokoll (Vorschriften, Normen) Bescheid wissen und geschult sein.
Was wenn das DGUV V3 Prüfprotokoll fehlt?
Erleidet eine Person im Zusammenhang eines elektrischen Betriebsmittels einen Unfall, kann die Berufsgenossenschaft die Haftung ausschließen, wenn kein DGUV V3 Prüfprotokoll vorhanden ist. Auch zahlt Ihre Versicherung in solchen Fällen nicht. Auf Ihr Unternehmen können als erhebliche Schadensersatzforderungen zukommen, die leicht vermieden werden können. Darüber hinaus ist das Unterlassen der Prüfung neuerdings eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr.