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Elektrische Geräte tragen zu einer hohen Produktivität bei. Allerdings stellen sie auch ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Wenn ein Arbeiter hierbei in Kontakt zu einem elektrischen Leiter kommt, kann das schwere Unfälle nach sich ziehen. Um von den Vorteilen elektrischer Geräte zu profitieren, ohne dabei die Sicherheit im Betrieb zu gefährden, ist es wichtig, diese regelmäßig einer Geräteprüfung zu unterziehen.
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hat eine spezielle Norm für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln entwickelt. Die Vorschrift DIN VDE 0701-0702 gibt Regeln vor, wie die Prüfung elektrischer Geräte ablaufen muss. Sie ist Teil der DGUV Vorschrift – einem verbindlichen Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung für die Verhütung von Unfällen. Diese Norm enthält viele einzelne Bestandteile – neben DIN VDE 0701-0702 beispielsweise auch VDE 0105-100 für die Prüfung industrieller Anlagen. Alle Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Deutschland müssen DGUV V3 beachten.
Einer der wesentlichen Inhalte dieser Norm befasst sich damit, wer die Betriebsmittel prüfen darf. Hierbei muss es sich um eine befähigte Person handeln. Die verantwortliche Elektrofachkraft muss drei verschiedene Kriterien erfüllen: Sie muss über eine entsprechende Berufsausbildung, über Berufserfahrung und über eine zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen. All diese Aspekte müssen in dem Berufsfeld erfolgen, das für die Geräteprüfung relevant ist. Für diese Norm ist beispielsweise eine elektrotechnische Ausbildung erforderlich – etwa in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Informations- und Telekommunikationstechnik oder Automatisierungstechnik. Die Vorschriften zu den erforderlichen Qualifikationen der Prüfer sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) zusammengefasst.
Diese Norm bezieht sich auf die Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Dabei handelt es sich um Betriebsmittel, die sich während des Betriebs bewegen lassen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ihr Gewicht unter 23 kg liegt und wenn sie nicht fest installiert sind. Dabei handelt es sich um viele verschiedene elektrische Geräte – vom Wasserkocher über den PC-Bildschirm bis hin zur Bohrmaschine.
Um eine Prüfung nach DGUV V3 durchzuführen, ist für die Geräteprüfung ein Ablauf aus mehreren Einzelprüfungen festgelegt. Zunächst ist eine Sichtprüfung notwendig. Dabei kontrolliert die Elektrofachkraft nicht nur, ob äußerliche Mängel vorliegen. Darüber hinaus ermittelt sie, ob der Aufstellungsort den Vorgaben entspricht. Von großer Bedeutung ist dabei die Kontrolle der Isolierung. Aber auch der Biegeschutz und die Zugentlastung in der Anschlussleitung sind wichtig. Danach führt der Gerätetester eine Messung des Widerstands im Schutzleiter durch. Er ermittelt dabei die Ableitströme sowie den Isolationswiderstand. Um ein exaktes Ergebnis sicherzustellen, kommt bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte ein Messgerät mit hoher Präzision zum Einsatz. Der dritte Schritt besteht in einer Funktionsprüfung. Dieser ist jedoch nur erforderlich, wenn der Geräteprüfer Zweifel an der Funktionstüchtigkeit hat. Wenn die Geräteprüfung bestanden ist, bringt die Elektrofachkraft eine Prüfplakette am Gerät an. Kamen hingegen Mängel zum Vorschein, muss eine Markierung angebracht werden, die besagt, dass die Nutzung nicht erlaubt ist.
Für die Kontrolle der elektrischen Sicherheit bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln gelten feste Grenzwerte. Dabei sind für alle sicherheitsrelevanten Aspekte genaue Regeln vorgegeben. Der Schutzleiterwiderstand darf beispielsweise maximal 0,3 Ω betragen – bei einer maximalen Leitungslänge von 5 Metern. Bei längeren Leitungen darf der Wert etwas höher sein. Auch für den Isolationswiderstand gelten genaue Regeln. Bei Geräten mit Schutzleiter (SK I) muss dieser beispielsweise mindestens 1,0 MΩ betragen. Bei Betriebsmitteln mit Heizelementen (SK II) sind hingegen nur 0,3 MΩ erforderlich. Auch für den Schutzleiterstrom und für den Berührungsstrom gelten strenge DIN VDE 0701-0702 Grenzwerte. Diese gewährleisten, dass das Gerät die Sicherheitsanforderungen der Berufsgenossenschaft erfüllt.
Die Durchführung einer Geräteprüfung nach DGUV V3 ist nach der Instandsetzung und nach einer Änderung an einem Gerät zwingend vorgeschrieben. Der Betriebssicherheitsverordnung entsprechend handelt es sich hierbei außerdem um eine wiederkehrende Geräteprüfung. Das bedeutet, dass Sie die Messung nach einiger Zeit erneut durchführen müssen. Um die genauen DIN VDE 0701-0702 Prüffristen für die Wiederholungsprüfung zu ermitteln, muss die Elektrofachkraft eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Als Richtwert können Sie hierbei einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten ansetzen. Allerdings kann es je nach Art und Anwendung des Geräts auch zu Abweichungen kommen.
Der wichtigste Aspekt besteht in einer genauen und rechtssicheren Dokumentation der durchgeführten Messungen und Tests. Hierfür kommt das DIN VDE 0701-0702 Prüfprotokoll zum Einsatz. Die Dokumentation dient dem Unternehmen im Falle eines Unfalls auch als Nachweis dafür, dass es die erforderliche Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 durchgeführt hat.
Wenn Sie eine Geräteprüfung in Ihrem Unternehmen durchführen, spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle. Hierbei ist es jedoch nicht möglich, eine genaue Angabe zu machen. Die konkreten Kosten hängen stets von der Art des Geräts ab, das Sie prüfen. Auch die Stückzahl, Ihr Standort und einige weitere Faktoren sind von Bedeutung. In der Regel können Sie jedoch für die Geräteprüfung mit Kosten zwischen 3,75€ und 7,90€ pro Betriebsmittel rechnen.
Wenn Sie die Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel regelmäßig bei Riedle + Bertsch durchführen lassen, profitieren Sie nicht nur von einer ausgezeichneten Sicherheit. Darüber hinaus zeichnet sich unser Angebot durch einen zuverlässigen Service aus. Unsere gut ausgebildeten Fachkräfte sind genau zum vereinbarten Termin vor Ort. So stellen sie eine zuverlässige Überprüfung innerhalb der vorgegebenen Fristen sicher. Weitere Vorteile bestehen in den niedrigen Kosten und in einer kompetenten und freundlichen Beratung.
Ein Erklärfilm von Riedle + Bertsch zum Thema DGUV V3 und E-Check
Wir sorgen dafür, dass dem Schutz und der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Betriebseinrichtungen nichts im Wege steht!