Mit RIEDLE + BERTSCH können Sie das Risikopotenzial für Ihr Unternehmen deutlich vermindern! Regelmäßige Prüfungen Ihrer Elektroanlage helfen Gefahren für Mitarbeiter und Unternehmensdaten zu vermeiden.
Was ist die DGUV-V3? – FAQ – Gesetzgebung
Was ist die DGUV V3?
Warum DGUV-Prüfung?
Bei der DGUV-V3 Prüfung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3) handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese sieht vor, dass alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Da es sich bei der DGUV-V3 Prüfung um ein Gesetz handelt ist jeder dazu verpflichtet diese Prüfung durchzuführen. Ohne gerichtsfeste Prüfprotokolle zahlt keine Versicherung im Schadensfall (Sachverhalt wie TÜV-Plakette beim KFZ. Also 1 Tag ohne gerichtsfeste Prüfung in Ihrer Arbeitsstätte, ist wie ein Tag ohne gültige TÜV Plakette Auto zu fahren). Wichtig ist hierbei, dass die Prüfungen eine befähigte Elektrofachkraft durchführt und Ihre Betriebsmittel prüft sowie diese in einer Gefährdungsbeurteilung einstuft.
Alles rund um die DGUV-V3 und unsere Elektrogeräteprüfung
Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen nach Themen sortiert. Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen?
Dann sind wir natürlich auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!

Die Vorschrift der Berufsgenossenschaft für elektrische Betriebsmittel
§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
- in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen vorzuweißen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Die Gesetzeslage in der Vollversion
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV-V3)
Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsschutzgesetz
ABC der Vorschriften und Verordnungen
Kleines ABC der Mess- und Prüftechnik.
Eine Orientierungshilfe durch den Vorschriftendschungel von BGV, DGUV, BetrSichV, TRBS und Bestandsschutz: