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Riedle + Bertsch GmbH
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74172 Neckarsulm
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Die Prüfpflicht liegt bei Ihnen als Betreiber bzw. Unternehmer. Das bedeutet: Sie tragen die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung sowie für die Einhaltung aller DGUV V3 Prüffristen. Diese wird von den Arbeitsschutzbehörden sowie Unfallversicherungen in regelmäßigen Abständen überprüft. Werden die Intervalle und Prüffristen nach der DGUV Vorschrift 3 eingehalten, verringert sich nicht nur die Anzahl der Unfälle sondern auch die dadurch verursachten Folgekosten. Die genauen DGUV V3 Prüffristen finden Sie unten in der Tabelle.
Nichtdurchführung der Prüfung oder Nichteinhaltung der DGUV V3 Prüffristen kann im Schadensfall fatale Folgen für die verantwortlichen Personen mit sich ziehen, bis hin zur Freiheitsstrafe. Die Umgebungs- sowie Betriebsbedingungen werden im Schadensfall von den Versicherern nicht nur kritisch hinterfragt, es wird zudem untersucht, ob die Intervalle sowie die DGUV V3 Prüffristen eingehalten wurden. Bei einer Überschreitung ist der Betreiber für die Folgekosten des Schadens vollumfänglich haftbar. Der Nachweis der regelmäßigen Prüfung der ortsfesten Anlagen sowie ortsveränderlicher Geräte bildet somit die Grundlage der Versicherungsverträge.
Den Rahmen für die Prüffrist gibt zum einen die DGUV Vorschrift 3 + 4 vor, zum anderen ist die Prüffrist abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Diese wiederrum wird durch unseren Prüftechniker ermittelt. Entscheidend sind die Faktoren der äußeren Einwirkung und Umgebung auf das elektrische Betriebsmittel, sowie die Benutzergruppe des Betriebsmittels.
Das Intervall der Prüfung ist nicht starr festgeschrieben sondern als Richtwert unter normalen Bedingungen zu verstehen. Die Beurteilung der tatsächlichen Bedingungen ist also maßgeblich für die Festlegung der jeweiligen Intervalle. Lediglich die maximalen Prüfintervalle sind definiert.
Die DGUV Vorschrift 3 gibt vor, dass die maximale Fehlerquote von 2% nicht überschritten werden darf. Ist dies der Fall, muss das Prüfintervall entsprechend angepasst werden. So werden Geräte mit einer Prüffrist von 12 Monaten bei einer Überschreitung der Fehlerquote auf 6 Monate herabgesetzt. Für ortsveränderliche Betriebsmittel können Sie sich an den folgenden DGUV V3 Prüffristen orientieren, hierbei handelt es sich bereits um die maximalen Prüfabstände:
Liegt die Fehlerquote unter 2% kann die DGUV V3 Prüffrist entsprechend verlängert werden. Beispiele:
Büros / ähnliche örtliche Bedingungen: Bei Fehlerquote <2% kann die Prüffrist auf 24 Monate verlängert werden.
Baustellen / Fertigungsstätte / Werkstätte / ähnliche örtliche Bedingungen: Bei Fehlerquote <2% kann die Prüffrist auf 12 Monate verlängert werden
Ein Erklärfilm von Riedle + Bertsch zum Thema DGUV V3 und E-Check
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